Die Betreuungskraft – Person, Qualifikation, Leistung
Ø ist EU – Staatsbürger, v. a. aus Rumänien, spricht Deutsch (100 Wörter bis sehr gute Konversation, preisabhängig)
Ø hat ein Diplom Altenbetreuung und/oder Praxis in Betreuung und Pflege
Ø bleibt ein bis zwei Monate
Ø hat das Gewerbe Personenbetreuer in Österreich, ist selbstständig und in Österreich voll versichert
Ø bezahlt Sozialversicherung, Steuer, Kammerumlage selbst
Ø ist eigenverantwortlich und arbeitet selbstständig mit Werkvertrag
Ø führt ein Haushaltsbuch, dokumentiert ihre Tätigkeit und stellt eine Honorarnote aus
Ø führt den Haushalt: kauft ein, heizt ein, lüftet, kocht, wäscht, bügelt, putzt
Ø versorgt Pflanzen und Haustiere
Ø leistet Gesellschaft und führt je nach Deutschkenntnissen Konversation
Ø hilft bei oraler Nahrungs-, Flüssigkeits- und Arzneimittelaufnahme
Ø hilft beim Mobilisieren, beim Ortswechsel, beim An- und Auskleiden, Aufstehen, Niedersetzen und Niederlegen
Ø hilft bei Benutzung von Toilette und Leibstuhl
Ø hilft beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
Ø hilft bei Körperpflege, auch im Bett
Ø hilft bei einfachen pflegerischen und medizinischen Tätigkeiten wie Wechsel von Verbänden und Bandagen, Messung des Blutzuckerspiegels, subkutanen Injektionen nach ärztlicher Einschulung und schriftlicher Genehmigung
hilft ausschließlich der/den zu betreuenden Person/en