Die Betreuungskraft – Person, Qualifikation, Leistung

Ø ist EU – Staatsbürger, v. a. aus Rumänien, spricht Deutsch (100 Wörter bis sehr gute Konversation, preisabhängig)

Ø hat ein Diplom Altenbetreuung und/oder Praxis in Betreuung und Pflege

Ø bleibt ein bis zwei Monate

Ø hat das Gewerbe Personenbetreuer in Österreich, ist selbstständig und in Österreich voll versichert

Ø bezahlt Sozialversicherung, Steuer, Kammerumlage selbst

Ø ist eigenverantwortlich und arbeitet selbstständig mit Werkvertrag

Ø führt ein Haushaltsbuch, dokumentiert ihre Tätigkeit und stellt eine Honorarnote aus

Ø führt den Haushalt: kauft ein, heizt ein, lüftet, kocht, wäscht, bügelt, putzt

Ø versorgt Pflanzen und Haustiere

Ø leistet Gesellschaft und führt je nach Deutschkenntnissen Konversation

Ø hilft bei oraler Nahrungs-, Flüssigkeits- und Arzneimittelaufnahme

Ø hilft beim Mobilisieren, beim Ortswechsel, beim An- und Auskleiden, Auf­stehen, Niedersetzen und Niederlegen

Ø hilft bei Benutzung von Toilette und Leibstuhl

Ø hilft beim Wechsel von Inkontinenzprodukten

Ø hilft bei Körperpflege, auch im Bett

Ø hilft bei einfachen pflegerischen und medizinischen Tätigkeiten wie Wechsel von Verbänden und Bandagen, Messung des Blutzuckerspiegels, subkutanen Injektionen nach ärztlicher Einschulung und schriftlicher Genehmigung

hilft ausschließlich der/den zu betreuenden Person/en